EKB

§ 1 Gel­tungs­be­reich
Neben unse­ren Ein­kaufs­be­din­gun­gen gilt Bun­des­deut­sches Recht unter Aus­schluß des UN-Kauf­rech­tes. Abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Lie­fe­ran­ten wer­den nicht aner­kannt. Die­se Ein­kaufs­be­din­gun­gen gel­ten auch für alle künf­ti­gen Geschäf­te mit dem Lie­fe­ran­ten, auch wenn sie nicht noch­mals aus­drück­lich ver­ein­bart wer­den.

§ 2 Ver­trags­schluss
Wir behal­ten uns vor, unse­re Bestel­lun­gen zu wider­ru­fen, wenn der Ver­trag nicht inner­halb einer Frist von 14 Tagen zustan­de kommt. Münd­li­che Erklä­run­gen oder Ände­run­gen und Ergän­zun­gen des Ver­tra­ges bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form oder der schrift­li­chen Bestä­ti­gung.

§ 3 Zah­lungs­be­din­gun­gen
Der in der Bestel­lung aus­ge­wie­se­ne Preis ist bin­dend. Die Lie­fe­rung ver­steht sich frei umste­hen­der Ver­sand­an­schrif­ten. Kos­ten für Ver­pa­ckung oder Ver­si­che­rung tra­gen wir nur nach vor­he­ri­ger schrift­li­cher Ver­ein­ba­rung. Sofern nichts ande­res schrift­lich ver­ein­bart ist, zah­len wir den Kauf­preis inner­halb von 14 Tagen ab Lie­fe­rung und Rech­nungs­er­halt mit 2 % Skon­to oder inner­halb von 30 Tagen nach Rech­nungs­er­halt net­to.

§ 4 Lie­fer­zeit
Die in der Bestel­lung ange­ge­be­ne Lie­fer­zeit ist bin­dend. Am Tag des Ver­san­des ist uns eine Ver­sand­an­zei­ge zu über­mit­teln. Die Gefahr geht mit dem Emp­fang der Ware auf uns über. Im Fal­le des Lie­fer­ver­zu­ges sind wir berech­tigt, einen Ver­zugs­scha­den in Höhe von 2 % des Lie­fer­wer­tes pro voll­ende­ter Woche zu ver­lan­gen, jedoch nicht mehr als ins­ge­samt 10 %. Wei­ter­ge­hen­de gesetz­li­che Ansprü­che wer­den von die­ser Rege­lung nicht berührt. Der Lie­fe­rant hat das Recht uns nach­zu­wei­sen, dass infol­ge des Ver­zu­ges kein oder ein wesent­li­cher nied­ri­ge­rer Scha­den ent­stan­den ist.

§ 5 Män­gel­rü­ge
Wir sind ver­pflich­tet, die gelie­fer­te Ware auf offen­kun­di­ge Män­gel unver­züg­lich und ansons­ten inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist auf Qua­li­täts- und Quan­ti­täts­ab­wei­chun­gen zu über­prü­fen. Die Rüge ist in jedem Fall recht­zei­tig erfolgt, soweit sie dem Lie­fe­ran­ten inner­halb einer Frist von 5 Arbeits­ta­gen nach Ein­gang der Ware beim Bestel­ler zugeht, wobei offen­kun­di­ge Män­gel unver­züg­lich zu rügen sind.

§ 6 Sach­män­gel­haf­tung
Die gesetz­li­chen Rech­te der Sach- und Rechts­män­gel­haf­tung ste­hen uns ohne Ein­schrän­kung zu. Die Ver­jäh­rungs­frist für Rech­te aus der Sach- und Rechts­män­gel­haf­tung wird mit 24 Mona­ten ab Zugang der Ware beim Bestel­ler ver­ein­bart.

§ 7 Erfül­lungs­ort-Gerichts­stand
Erfül­lungs­ort für unse­re Zah­lun­gen ist Han­no­ver. Sofern der Lie­fe­rant Voll­kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist, ist Gerichts­stand eben­falls Han­no­ver. Wir sind jedoch berech­tigt, am Haupt­sitz oder am Ort der Nie­der­las­sung des Lie­fe­ran­ten zu kla­gen.